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ZAHLUNGSVERZUG
Zahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät
er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie eines Versicherungsvertrages ist nach
Zugang der Polizze und der Zahlungsaufforderung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall sowie die Auflösung
des Versicherungsvertrages.
Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine qualifizierte
Mahnung (mit Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat bei Feuerversicherung) sowie
der Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung) senden. Danach kann
der Versicherer bei Nichtzahlung den Vertrag fristlos kündigen und ist
im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzug und bei Bagetellverzug
= 10% der Jahresprämie, höchstens 60 Euro)
ZAHLWEISE
Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein
zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen oder
monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit Nachteilen
verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).
ZEITRENTE (temporäre Rente)
Wird aus einer Lebensversicherung nur für einen vertraglich festgelegten
Zeitraum (etwa 10 oder 15 Jahre) bezahlt. (im Gegensatz zu Leibrenten, die bis
zum Ableben der bezugsberechtigten Person vereinbart werden)
ZEITWERT
Ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses. Er
ergibt sich aus dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich Wertminderung
durch Alter und Abnutzung.
Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.
Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens
weniger als 40% des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung
besteht - nur der Zeitwert ersetzt!
ZESSION (Abtretung)
ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag
an einen Gläubiger (Zessionar). Der Versicherungsnehmer (Zedent) ist zwar
weiterhin Vertragspartner des Versicherers, kann aber ohne Zustimmung des Zessionars
nicht mehr über den Vertrag verfügen, das Bezugsrecht geht ebenfalls
auf den Zessionar über. Eventuell in Anspruch genommene Steuerbegünstigungen
bei Lebensversicherungen, die nach dem 1.6.1996 abgeschlossen wurden, gehen
verloren.
ZILLMERUNG (gezillmertes Nettobeitrags-Verfahren)
Ein nach dem Mathematiker Dr. August Zillmer (1831-1893) benannte Formel zur
Berechnung der Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen. Bei gezillmerten
Tarifen werden die Abschluss- und Vertriebskosten mit den ersten gezahlten Prämien
verrechnet (höchstens 40%o der Beitragssumme) – daher sind die Rückkaufswerte
in den ersten Versicherungsjahren eher gering.
Bei ungezillmerten Tarifen werden die Kosten über die gesamte Beitragszahlungsdauer
des Vertrages verteilt, daher ergeben sich in den Anfangsjahren höhere
Rückkaufswerte.
ZINSGEWINNE
Werden in der Lebensversicherung durch gute Veranlagung der verwalteten Gelder
über den garantierten Rechnungszins liegende Überschüsse erwirtschaftet,
spricht man von Zinsgewinnen. Diese müssen in angemessener Höhe dem
Versicherungsnehmer in Form der Gewinnbeteiligung weitergegeben werden.
ZUKUNFTSSICHERUNG gemäß
§ 3(1) Z 15 EStG 1988
Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber
bis € 300 pro Jahr lohnnebenkostenfrei in eine Kranken-, Unfall-, oder
Lebensversicherung für alle oder eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern
investieren kann. Für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei
und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung
fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu.
Die Zukunftssicherung ist sowohl als Gehaltserhöhung als auch als Gehaltsumwandlung
mit Einverständnis der Mitarbeiter möglich.
ZUKUNFTSVORSORGE (Prämienbegünstigte
Zukunftsvorsorge gemäß § 108 EstG)
Um den Aufbau einer Privatpension zu fördern, begünstigt der Staat
Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Auszahlung einer lebenslangen Rente
ist bereits ab dem 40.Lebensjahr möglich, wenn der Vertrag mindestens zehn
Jahre lang bespart wurde. Eine vorzeitige Auflösung ist nicht möglich.
Die gesetzliche Veranlagungsstrategie sieht vor, dass der Aktienanteil (von
bestimmten Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes) mindestens
40% betragen muss.
Die Vorteile:
- Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme (zwischen
8,5% und 13,5%)
(davon sind 5,5% fix + zusätzlich die jeweils gültige Bausparprämie)
- Keine Versicherungssteuer
- Kapitalgarantie bei Verrentung
- Einkommenssteuerfreiheit der Rente lebenslang
ZULASSUNGSSTELLE
Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle
einer Versicherungsgesellschaft erfolgen - Hat die Versicherung, bei der die
Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle im Wohnbezirk,
dann muss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers die Zulassung übernehmen.
ZUSATZVERSICHERUNG
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen:
- Als zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung/Erweiterung zur
Sozialversicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung, die als Zusatzversicherung
zur Grundversorgung dient.
- als Erweiterung eines Versicherungsvertrages um eine bestimmte Absicherung,
wie etwa für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedarf,
des Ablebens oder eines Unfalles.
ZUWACHSPLAN (dynamische
Beitragserhöhung)
Dient der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten Versicherungsleistung
bei Personenversicherungen Im Unterschied zur Indexklausel wird hier ein fixer
Prozentsatz vereinbart um welchen sich (unabhängig vom Verbraucherpreisindex)
die Versicherungssumme und die Prämie jährlich erhöht (ohne neuerliche
Gesundheitsprüfung).
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