(Zur Verfügung gestellt von Frau Dr. Elisabeth Schörg.)
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ABFINDUNGSERKLÄRUNG
Zur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art "Entschädigungsquittung"
- durch deren Unterfertigung verzichtet der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige
oder künftige Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und
erklärt damit, hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu
sein. Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondere Vorsicht geboten
- der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten keinen
Rechtsanspruch!
ABLAUF
Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren
Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich).
Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung
des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer,
da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer es handelt
sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige Beendigungsmöglichkeiten,
wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf eines KFZ), Besitzwechsel oder Kündigung
im Schadensfall.
ABLEBENSVERSICHERUNG
(Risikoversicherung)
sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt
wird (keine Kapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen
werden hauptsächlich als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene oder
zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.
ABTRETUNG/ZESSION
Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag
an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt
mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen
Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien
sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).
ABWENDUNGS- und MINDERUNGSPFLICHT
Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß Versicherungsvertragsgesetz
verpflichtet, nach Möglichkeit für die Abwendung oder Minderung des
Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen des Versicherers zu befolgen - sofern
es die Umstände gestatten, sind diese Weisungen einzuholen (siehe auch
OBLIEGENHEITEN).
AGBÖVM - Allgemeine Geschäftsbedingungen
der österreichischen Versicherungsmakler
Das Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund des
Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
(AVB)
stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen
dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz, regeln
die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den Umfang des
Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen. Jeder Versicherer
kann eigene AVBs gestalten.
ALLMÄHLICHKEIT
sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur,
Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub entstehen.
Solche allmählich auftretende Schäden sind in der Haftpflichtversicherung
in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können solche Schäden
mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen eine Mehrprämie mitversichert
werden.
ALL-RISK
Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassenden Schutz gegen plötzliche
und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung oder Verlust bieten.
Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren versichert, die nicht ausdrücklich
ausgeschlossen sind.
ANFECHTUNG
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer den
Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass der
Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit
des Versicherers im Schadensfall.
ANTRAG
ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten Versicherungsschutz
zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen. Der Antrag muss alle Angaben
enthalten, die der Versicherer zur Prüfung und Einschätzung des zu
übernehmenden Risikos benötigt. Die Richtigkeit der Angaben bestätigt
der Antragsteller mit seiner Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt,
sollte man diesen vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen - denn
bei falschen Angaben im Antrag kann der Versicherer - trotz Prämienzahlung
- leistungsfrei sein!
ANTRAGSBINDEFRIST
Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne,
innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist und
der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos (z.B. Annahme
einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes der versicherten Person)
vorzunehmen hat.
Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze so
gilt der Vertrag als geschlossen. - nach Ablauf dieser Frist gilt die Polizze
als Anbot an den Versicherungsnehmer.
ANWARTSCHAFT
ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren
Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung).
In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen Anwartschaftsbeitrag
die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem späteren Zeitpunkt.
ANZEIGEPFLICHT
Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet, dem
Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur Beurteilung
des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer diese
vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten.
Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadenfall
kommen.
Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet,
sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung,
Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur noch
als Zweitwohnsitz).
Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche
Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.
ASSEKURANZ
Traditioneller Begriff für Versicherung
ASSET ALLOCATION
Fachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die
Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B.
Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen
- weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl
und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios
bestimmt und optimiert werden.
ASSISTANCE-LEISTUNGEN
Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar
helfen (z.B. medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr, Kostenübernahme
und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten, Einbruch, Totalschaden,
Handwerkersoforthilfe usw.). Assistanceleistungen können prämienfreier
Bestandteil einer Versicherung sein oder aber gegen Prämie abgeschlossen
werden.
AUFSCHUBDAUER
ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung und dem
Beginn der ersten Rentenzahlung.