VERSICHERUNGS-ABC
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ZAHLUNGSVERZUG
Zahlt der Versicherungsnehmer seine Prämie nicht rechtzeitig, gerät
er in Zahlungsverzug. Die Erstprämie eines Versicherungsvertrages
ist nach Zugang der Polizze und der Zahlungsaufforderung innerhalb von
14 Tagen zu bezahlen. Ab diesem Zeitpunkt droht Leistungsfreiheit im Schadensfall
sowie die Auflösung des Versicherungsvertrages.
Bei Zahlungsverzug der Folgeprämie muss der Versicherungsnehmer eine
qualifizierte Mahnung (mit Zahlungsfrist von 2 Wochen (1 Monat bei Feuerversicherung)
sowie der Belehrung über die Rechtsfolgen bei Nichtzahlung) senden.
Danach kann der Versicherer bei Nichtzahlung den Vertrag fristlos kündigen
und ist im Schadensfall leistungsfrei (außer bei schuldlosem Verzug
und bei Bagetellverzug = 10% der Jahresprämie, höchstens 60
Euro)
ZAHLWEISE
Versicherungsprämien sind grundsätzlich jährlich im Vorhinein
zu entrichten – eine Ratenzahlung in halb-, vierteljährlichen
oder monatlichen Teilbeträgen ist möglich, jedoch oftmals mit
Nachteilen verbunden (Unterjährigkeitszuschlag).
ZEITRENTE (temporäre
Rente)
Wird aus einer Lebensversicherung nur für einen vertraglich festgelegten
Zeitraum (etwa 10 oder 15 Jahre) bezahlt. (im Gegensatz zu Leibrenten,
die bis zum Ableben der bezugsberechtigten Person vereinbart werden)
ZEITWERT
Ist der Wert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadenereignisses.
Er ergibt sich aus dem Neuwert (Wiederbeschaffungswert) abzüglich
Wertminderung durch Alter und Abnutzung.
Zeitwertversicherungen sind jedenfalls Haftpflicht- und Kaskoversicherungen.
Wichtig: betrug der Zeitwert der versicherten Sache vor Eintritt des Schadens
weniger als 40% des Neuwertes so wird – auch wenn eine Neuwertversicherung
besteht - nur der Zeitwert ersetzt!
ZESSION (Abtretung)
ist die Übertragung aller Rechte aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag
an einen Gläubiger (Zessionar). Der Versicherungsnehmer (Zedent)
ist zwar weiterhin Vertragspartner des Versicherers, kann aber ohne Zustimmung
des Zessionars nicht mehr über den Vertrag verfügen, das Bezugsrecht
geht ebenfalls auf den Zessionar über. Eventuell in Anspruch genommene
Steuerbegünstigungen bei Lebensversicherungen, die nach dem 1.6.1996
abgeschlossen wurden, gehen verloren.
ZILLMERUNG (gezillmertes
Nettobeitrags-Verfahren)
Ein nach dem Mathematiker Dr. August Zillmer (1831-1893) benannte Formel
zur Berechnung der Deckungsrückstellung bei Lebensversicherungen.
Bei gezillmerten Tarifen werden die Abschluss- und Vertriebskosten mit
den ersten gezahlten Prämien verrechnet (höchstens 40%o der
Beitragssumme) – daher sind die Rückkaufswerte in den ersten
Versicherungsjahren eher gering.
Bei ungezillmerten Tarifen werden die Kosten über die gesamte Beitragszahlungsdauer
des Vertrages verteilt, daher ergeben sich in den Anfangsjahren höhere
Rückkaufswerte.
ZINSGEWINNE
Werden in der Lebensversicherung durch gute Veranlagung der verwalteten
Gelder über den garantierten Rechnungszins liegende Überschüsse
erwirtschaftet, spricht man von Zinsgewinnen. Diese müssen in angemessener
Höhe dem Versicherungsnehmer in Form der Gewinnbeteiligung weitergegeben
werden.
ZUKUNFTSSICHERUNG gemäß
§ 3(1) Z 15 EStG 1988
Modell einer begünstigten betrieblichen Vorsorge, bei dem der Arbeitgeber
bis € 300 pro Jahr lohnnebenkostenfrei in eine Kranken-, Unfall-,
oder Lebensversicherung für alle oder eine bestimmte Gruppe von Mitarbeitern
investieren kann. Für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei
und nach ASVG nicht beitragspflichtig. Die Auszahlung aus einer Lebensversicherung
fließt dem Mitarbeiter steuerfrei zu.
Die Zukunftssicherung ist sowohl als Gehaltserhöhung als auch als
Gehaltsumwandlung mit Einverständnis der Mitarbeiter möglich.
ZUKUNFTSVORSORGE
(Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß §
108 EstG)
Um den Aufbau einer Privatpension zu fördern, begünstigt der
Staat Einzahlungen in eine Rentenversicherung. Die Auszahlung einer lebenslangen
Rente ist bereits ab dem 40.Lebensjahr möglich, wenn der Vertrag
mindestens zehn Jahre lang bespart wurde. Eine vorzeitige Auflösung
ist nicht möglich. Die gesetzliche Veranlagungsstrategie sieht vor,
dass der Aktienanteil (von bestimmten Mitgliedsstaaten des Europäischen
Wirtschaftsraumes) mindestens 40% betragen muss.
Die Vorteile:
- Prämienförderung bis zu einer jährlichen Höchstsumme
(zwischen 8,5% und 13,5%)
(davon sind 5,5% fix + zusätzlich die jeweils gültige Bausparprämie)
- Keine Versicherungssteuer
- Kapitalgarantie bei Verrentung
- Einkommenssteuerfreiheit der Rente lebenslang
ZULASSUNGSSTELLE
Die Anmeldung von Kraftfahrzeugen kann seit 1998 bei einer Zulassungsstelle
einer Versicherungsgesellschaft erfolgen - Hat die Versicherung, bei der
die Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde keine Zulassungsstelle
im Wohnbezirk, dann muss die Zulassungsstelle| eines anderen Versicherers
die Zulassung übernehmen.
ZUSATZVERSICHERUNG
Es gibt 2 Arten von Zusatzversicherungen:
- Als zusätzliche Privatversicherung als Ergänzung/Erweiterung
zur Sozialversicherung, wie etwa die Private Krankenversicherung, die
als Zusatzversicherung zur Grundversorgung dient.
- als Erweiterung eines Versicherungsvertrages um eine bestimmte Absicherung,
wie etwa für den Fall einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit,
Pflegebedarf, des Ablebens oder eines Unfalles.
ZUWACHSPLAN (dynamische
Beitragserhöhung)
Dient der Sicherung der Kaufkraft der bei Vertragsbeginn vereinbarten
Versicherungsleistung bei Personenversicherungen Im Unterschied zur Indexklausel
wird hier ein fixer Prozentsatz vereinbart um welchen sich (unabhängig
vom Verbraucherpreisindex) die Versicherungssumme und die Prämie
jährlich erhöht (ohne neuerliche Gesundheitsprüfung).
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