VERSICHERUNGS-ABC
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C D E
F G H
I K L
M N O
P
Q R
S T U
V W Z
QUALIFIZIERTE MAHNUNG
Bei Zahlungsverzug der Folgeprämien ist der Versicherer erst dann
leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer "qualifiziert"
gemahnt hat – das bedeutet, dass das Mahnschreiben dem Versicherungsnehmer
zugehen muss (recommandierte Versendung), der offene Betrag muss zweifelsfrei
ausgewiesen sein, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in der
Gebäude-Feuerversicherung ein Monat) ist einzuräumen und auf
die Folgen bei Nichtzahlung hinzuweisen.