VERSICHERUNGS-ABC

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QUALIFIZIERTE MAHNUNG
Bei Zahlungsverzug der Folgeprämien ist der Versicherer erst dann leistungsfrei, wenn er den Versicherungsnehmer "qualifiziert" gemahnt hat – das bedeutet, dass das Mahnschreiben dem Versicherungsnehmer zugehen muss (recommandierte Versendung), der offene Betrag muss zweifelsfrei ausgewiesen sein, eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen (in der Gebäude-Feuerversicherung ein Monat) ist einzuräumen und auf die Folgen bei Nichtzahlung hinzuweisen.