VERSICHERUNGS-ABC
A B
C D E
F G H
I K L
M N O
P Q
R S T
U V W
Z
PARKSCHADEN
ist ein KFZ- Schaden, der durch Kollision des abgestellten KFZ mit einem
unbekannten Fahrzeug entsteht und von einer entsprechenden KFZ-Kaskoversicherung
(meist mit Selbstbehalt) übernommen wird. Voraussetzung hierfür
ist die unverzügliche polizeiliche Anzeige.
PAUSCHALVERSICHERUNG
Im Gegensatz zur Einzelversicherung werden bei einer Pauschalversicherung
die zu versichernden Risiken bzw. Werte pauschal zusammengefasst. Einige
Beispiele hierfür sind die Haushaltsversicherung, die Elektronik-Pauschalversicherung,
die Glas-Pauschalversicherung (die Versicherungssumme gilt pauschal für
das versicherte Risiko, wie den gesamten Hausrat, die gesamte elektronische
Ausstattung, sämtliche Glasscheiben).
Bei der LKW-Jahrespauschalversicherung sind sämtliche Warentransporte
eines Unternehmens innerhalb des örtlichen Geltungsbereiches versichert.
In der Haftpflichtversicherung gilt die vereinbarte Versicherungssumme
pauschal für Personen- und Sachschäden, sowie daraus entstehende
Vermögensschäden.
PAUSCHALSYSTEM
Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme
für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für alle kraftfahrrechtlich
genehmigten Sitzplätze des KFZ. Im Leistungsfall wird die Versicherungssumme
auf die zum Unfallzeitpunkt im Wagen befindlichen Insassen aufgeteilt.
PENSIONSINVESTMENTFONDS
(PIF)
Zum Aufbau der privaten Altersvorsorge sind so genannte Pensionsinvestmentfonds
(PIF) vom österreichischen Gesetzgeber seit 1.1.2000 bis zu einer
jährlichen Einzahlung von € 1.000 steuer- und prämienbegünstigt.
(KESt- und ESt-frei). Bei Pensionsantritt wird das angesammelte Kapital
in eine Pensionszusatzversicherung übertragen, aus der der Versicherte
eine lebenslange Rente erhält.
PENSIONSKASSE
sind Vermögensverwaltungsgesellschaften, die der Finanzmarktaufsicht
unterliegen und Beiträge von Unternehmen für ihre Arbeitnehmer
zum Zweck der Altersvorsorge verwalten und die Leistungen (Pensionen)
an die Berechtigten auszahlen.
Die Beiträge sind entweder ein fixer Betrag oder aber ein gewisser
Prozentsatz der Bruttolohnsumme (z.B. 10% des Bruttojahresgehalts) Zusätzlich
kann der Arbeitnehmer eigene Beiträge leisten. Pensionskassenbeiträge
sind Betriebsausgaben und werden ohne Lohnnebenkosten ("brutto für
netto") sowie KESt- und KöStfrei veranlagt. Man unterscheidet
betriebliche (geschlossene) Pensionskassen, die Unternehmen für ihre
Mitarbeiter gründen von überbetrieblichen, die die Beiträge
von mehreren Unternehmern verwalten.
PENSIONSLÜCKE
ist die Differenz zwischen dem letztem Erwerbsnettoeinkommen und der zu
erwartenden gesetzlichen Nettopension. Bei steigendem Einkommen wächst
die Pensionslücke überproportional an. Mittels privater Vorsorge
sollte die Pensionslücke ausgeglichen werden, damit der Lebensstandard
auch im Alter gehalten werden kann.
PENSIONSRÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG
Unternehmen können ihren Mitarbeitern eine betriebliche Pension in
Form einer direkten Leistungszusage sichern. Neben der hierfür gesetzlich
erforderlichen Rückstellung dient zur Finanzierung und Liquiditätssicherung
eine Pensionsrückdeckungsversicherung, die auch zusätzliche
Risiken, wie etwa Witwen-, Waisen- oder Berufsunfähigkeitsrenten
absichern kann. Die Prämien hierfür sind Betriebsausgabe, der
Wert der Versicherung ist in der Bilanz zu aktivieren.
PENSIONSRÜCKSTELLUNGEN
Für Pensionszusagen von Unternehmen an Mitarbeiter müssen gemäß
§ 14 EStG Rückstellungen in der Bilanz gebildet werden, die
zu 50% mit bestimmten Wertpapieren zu decken sind. Der nicht gedeckte
Teil wird mit einer Pensionsrückdeckungsversicherung abgesichert.
PENSIONSZUSAGE
ist eine schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche direkte
Zusage des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer (Geschäftsführer,
Vorstand, leitender Angestellter), eine bestimmte Versorgungsleistung
(Alterspension, aber auch Invaliditätsleistung, Berufsunfähigkeitsrente,
Witwen-, Waisenversorgung) zu erbringen (§14 Abs.7 EStG). Diese Form
der betrieblichen Altersvorsorge ist für alle Kapitalgesellschaften
interessant und kann auch für mehrheitlich beteiligte Gesellschafter
vereinbart werden. Die zugesagte Alterspension darf maximal 80% des letzten
Aktivbezuges betragen, gesetzliche und betriebliche Pension dürfen
gesamt 100% des letzten Aktivbezuges nicht übersteigen.
Aufgrund der Pensionszusage werden gewinnmindernde Rückstellungen
gebildet, die eine entsprechende Steuerersparnis für das Unternehmen
bringen.
PERFORMANCE
spiegelt den Anlageerfolg eines Investments wieder und stellt die Wertentwicklung
eines Wertpapiers (Investmentfonds) ohne Berücksichtigung der Kosten
dar. Sie wird meist auf einen bestimmten Zeitraum bezogen und in Prozent
ausgedrückt. Nicht zu verwechseln mit Rendite (= Nettoertrag).
PERSONENSCHADEN
Unter Personenschaden versteht man Schadenersatz und Aufwendungen für
Verletzungen oder Tod von Geschädigten.
PERSONENVERSICHERUNG
sind alle Versicherungen, mittels derer der Versicherungsnehmer für
sich und seine Hinterbliebenen Vorsorge treffen kann. Dazu zählen
Unfall-, Kranken-, Lebens--, Dread Disease- sowie Berufsunfähigkeits-
und Pflegeversicherung.
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
liegt vor, wenn eine Person infolge einer körperlichen, geistigen
oder seelischen Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall
auch bei Einsatz technischer und medizinischer Mittel voraussichtlich
auf Dauer so hilflos ist, dass sie für die gewöhnlichen und
regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen (Ernährung, Körperpflege,
Mobilität, Hauswirtschaft) des täglichen Lebens ständiger
Betreuungsmaßnahmen bedarf. Derzeit benötigt jeder 25.Österreicher
ständig Pflege.
PFLEGEVERSICHERUNG
Für den Fall der Pflegebedürftigkeit kann man mit einer Pflegeversicherung
vorsorgen – ab einer bestimmten gesetzlichen Pflegestufe (ist abhängig
vom Pflegeaufwand) bezahlt der Versicherer eine monatliche Rente. Da die
Tarife und Leistungen der einzelnen Versicherer sehr unterschiedlich sind,
ist eine kompetente, unabhängige Beratung äußerst wichtig.
PFLICHTVERSICHERUNG
eine vom Gesetz vorgeschriebene Versicherung, wie etwa die Kfz-Haftpflichtversicherung
oder die Berufshaftpflichtversicherung für Wirtschaftstreuhänder,
Mediatoren, Sachverständige, Versicherungsmakler und Vermögensberater.
PLATZSYSTEM
Begriff aus der KFZ-Insassenunfallversicherung. Die vereinbarte Versicherungssumme
für Invalidität bzw. Unfalltod gilt für jeden einzelnen
kraftfahrrechtlich genehmigten Platz des KFZ.
POLIZZE (Versicherungsschein)
ist die Beweisurkunde über den Inhalt des Versicherungsvertrages
und kann formfrei abgeschlossen werden. Sie muss sämtliche individuellen
Vertragsbestimmungen (Versicherungsnehmer, versicherte Sachen oder Personen,
versicherte Leistungen, Prämie, Vertragsdauer) enthalten. Beigelegt
sind die Allgemeinen und gegebenenfalls die Besonderen Versicherungsbedingungen.
POLIZZENDARLEHEN (VORAUSZAHLUNG)
Auf Antrag des Versicherungsnehmers kann ein Polizzendarlehen bis maximal
in Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung gewährt
werden. Das Darlehen stellt eine Vorauszahlung künftiger Leistungen
dar - die Versicherung darf dafür Zinsen verlangen. Die Rückzahlung
erfolgt in der Regel durch Gegenverrechnung mit der Ablaufleistung des
Vertrages.
PORTFOLIO
ist die Gesamtheit der Veranlagungen in Wertpapieren oder auch der Wertpapierbestand
eines Investmentfonds. Durch die Mischung an Wertpapieren eines Portfolios
lässt sich das Risiko reduzieren.
PRÄJUDIZ
richtungsweisende Gerichtsentscheidung mit bindender Wirkung für
zukünftige gleichartige Rechtsentscheidungen. Der Ausdruck "Ohne
Präjudiz" (unpräjudiziell) bei strittigen Entschädigungsleistungen
bedeutet, dass die Zahlung ohne Bindung hinsichtlich der Rechtslage erfolgt.
PRÄKLUSION
Verfallsfrist, Verwirkung des Anspruches (nach qualifizierter Ablehnung
eines Versicherungsanspruchs muss der Versicherungsnehmer seine Rechte
innerhalb einer Frist von 3 Jahren gerichtlich geltend machen, da diese
sonst verjährt sind.
PRÄMIE
Ist das Entgelt des Versicherungsnehmers für den Versicherungsschutz.
Grundsätzlich ist die Prämie jährlich im Voraus zu bezahlen,
unterjährige Ratenzahlungen sind gegen Zuschlag möglich. Der
Versicherungsnehmer hat die Pflicht, die Prämie rechtzeitig an den
Versicherer zu übermitteln ("qualifizierte Schickschuld")
– bei Nichtzahlung kann der Versicherer Klage einbringen. Bei Zahlungsverzug
droht Leistungsfreiheit des Versicherers im Schadensfall sowie die Auflösung
des Vertrages.
Die Versicherungsprämie besteht aus mehreren Bestandteilen, wie etwa
der Risikoprämie (Anteil für die Deckung von Leistungen im Versicherungsfall),
den Verwaltungs- und Organisationskosten sowie der Sparprämie in
der Lebensversicherung (für die Absicherung der Erlebensleistung)
und der Versicherungssteuer.
PRÄMIENANPASSUNGSKLAUSEL
In manchen Sparten besteht gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen
die Möglichkeit, auch während der Vertragsdauer die Prämien
und/oder Selbstbehalte bei Tarifänderung anzupassen.
Der Versicherungsnehmer hat in diesem Fall ein Kündigungsrecht, Stillschweigen
gilt als Anerkenntnis der Änderung.
PRÄMIENBEFREIUNG
Bei Mitversicherung des Bausteins "Prämienbefreiung" wird
der Versicherungsnehmer bei bestimmten Ereignissen, wie etwa bei Erwerbs-
oder Berufsunfähigkeit oder Ableben einer mitversicherten Person
von der Prämienzahlungsverpflichtung befreit. Die versicherten Leistungen
des Vertrages bleiben dennoch aufrecht. Damit ist gewährleistet,
dass das Versorgungsziel jedenfalls erreicht wird bzw. die Hinterbliebenen
geschützt sind.
PRÄMIENDEPOT
ist ein verzinsliches Konto des Versicherungsnehmers bei einer Versicherungsgesellschaft
für Vorauszahlungen für eine kapitalbildende Lebensversicherung.
Gemäß der vereinbarten Zahlungsweise entnimmt der Versicherer
die laufende Prämie für die Lebensversicherung.
PRÄMIENFREISTELLUNG
Zahlt ein Versicherungsnehmer für seine Lebensversicherung keine
Prämien mehr, so reduziert der Versicherer die Versicherungssumme
und alle vereinbarten Zusatzversicherungen erlöschen. Die Leistung
des Versicherers bleibt mit der prämienfreien, d.h. verminderten
Versicherungssumme bestehen. Eine Prämienfreistellung ist nur möglich,
wenn bereits ein Rückkaufswert vorhanden ist.
PRÄMIENRÜCKGEWÄHR
nennt man die Rückerstattung von Prämienteilen bei Leistungsfreiheit,
wie etwa in der privaten Krankenversicherung oder bei einigen Unfallversicherungen.
Bei Rentenversicherungen kann man Prämienrückgewähr bei
Ableben der versicherten Person vereinbaren – bei Ableben der versicherten
Person werden die einbezahlten Prämien an die Hinterbliebenen rückgewährt.
PRÄMIENZAHLER
ist diejenige (natürliche oder juristische) Person, die dem Versicherer
die vereinbarte Prämie bezahlt. Prämienzahler und Versicherungsnehmer
müssen nicht unbedingt ident sein.
PRIVATE VORSORGE
Zur privaten Vorsorge zählen alle Investitionen für die zukünftige
persönliche Absicherung und Vorsorge (Kranken-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-,
Hinterbliebenen-, Pensionsvorsorge). Im Vergleich zu vielen europäischen
Ländern liegt Österreich bezüglich privater Vorsorge deutlich
hinten – so besitzt nicht einmal die Hälfte der Österreicher/Innen
eine Lebensversicherung. Da der Staat in Zukunft nur mehr eine Grundversorgung
bieten können wird, gewinnt die private Vorsorge immer mehr an Bedeutung.
Maßgeschneiderte Konzepte und individuelle Lösungen finden
Sie bei einem unabhängigen Versicherungsmakler.
PRIVATPATIENT
Mit einer privaten Krankenvorsorge genießt man als Privatpatient
über die Grundversorgung der Sozialversicherung hinaus viele Vorteile,
wie etwa freie Arzt- und Krankenhausauswahl, Kostenübernahme für
Sonderklassebetreuung und ambulante Leistungen in Tageskliniken, Privatarztpraxen
oder alternativmedizinischen Behandlungen. Die Prämien für eine
private Krankenvorsorge können als Sonderausgaben steuerlich geltend
gemacht werden, bei Leistungsfreiheit werden Prämien zurückgewährt.
PROBEANTRAG
ist ein unverbindlicher Versicherungsantrag, um dem Versicherer die Möglichkeit
zu geben, Risiko und Tarifierung zu prüfen. Ein Probeantrag mit den
Gesundheitsangaben schafft Klarheit darüber, ob und unter welchen
Bedingungen der Versicherer ein Risiko (z.B. Lebens-, Krankenversicherung)
annimmt.
PRODUKTHAFTUNG
Seit 1988 in Österreich gesetzlich verankert ist die verschuldensunabhängige
Haftung für Personen -und Sachschäden, die durch Mängel
eines Produktes nach Lieferung oder Leistung nach Übergabe entstehen.
Solche Schäden sind in der Haftpflichtversicherung mitversichert.
Einer speziellen Erweiterung des Versicherungsschutzes bedarf es, wenn
der Versicherungsnehmer Produkte erzeugt, die von seinem Abnehmer zur
Herstellung eines neuen Produktes vermischt, verbunden oder verarbeitet
werden und ein allfälliger Mangel des gelieferten Produktes zur Wertlosigkeit
bzw. Unbrauchbarkeit führt – in solchen Fällen leistet
der Versicherer Schadenersatz (niemals jedoch für das Mangelhafte
Produkt selbst)
PROGRESSION
Begriff aus der Unfallversicherung und bedeutet, dass die Leistung des
Versicherers mit dem Grad der Invalidität proportional steigt –
je höher der Grad der Invalidität ist, desto höher steigt
die Leistung an (im Unterschied zur linearen Entschädigung). Es gibt
bei den diversen Anbietern bereits Entschädigungsleistungen bis zu
600% der vereinbarten Versicherungssumme.
PRO RATA TEMPORIS (pro
rata Prämie)
bedeutet tageweise (zeitanteilige) Abrechnung der Versicherungsprämie,
z.B. bei vorzeitiger Vertragsauflösung.
PROVISION
Ist die Vergütung, die der Vermittler für die Beratung und die
Vermittlung eines Vertrages erhält.