VERSICHERUNGS-ABC
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MASCHINENVERSICHERUNG
Die Maschinenversicherung gewährt Versicherungsschutz für einzelne
Maschinen (stationäre und/ oder fahrbare), den gesamten Maschinenfuhrpark,
maschinelle oder technische Einrichtungen infolge menschlichem Versagen
(Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit)
technischem Versagen (unmittelbarer Wirkungen der elektrischen Energie
wie etwa Kurzschluss oder Überspannung, aber auch Konstruktions-,
Guss-, Material-, Herstellungsfehler, Versagen von Mess- oder Regel- und
Sicherheitseinrichtungen) und von außen einwirkende Einflüsse
wie Sturm, Frost, Brand, Blitzschlag, Explosion, Diebstahl oder Raub.
MASCHINEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
(MBU)
Für viele Unternehmen ist der plötzliche Ausfall einer oder
mehrerer Maschinen durch einen Sachschaden mit hohen finanziellen Schäden
verbunden (fortlaufende Kosten und Entgang an Gewinn während der
Dauer der Betriebsunterbrechung). Mit einer MBU kann man dieses Risiko
an einen Versicherer auslagern.
MEHRKOSTENVERSICHERUNG
a) in der Maschinen- und Elektronikversicherung: bei Betriebsunterbrechung
infolge eines Sachschadens ersetzt die Mehrkostenversicherung den finanziellen
Mehraufwand z.B. durch Anmietung einer Ersatzanlage oder die Anstellung
von zusätzlichen Personal oder erhöhte Kosten durch andere Fertigungstechniken.
b) in der Reiseversicherung können die Mehrkosten einer notwendigen
Rückreise (z.B. wenn die Reise aufgrund von Unfall oder unerwarteter
schwerer Erkrankung vorzeitig abgebrochen werden muss) oder durch verlängerten
Aufenthalt am Urlaubsort abgedeckt werden.
c) in der Sachversicherung können Mehrkosten mitversichert werden,
die nach einem Feuer-, Sturm- oder Leitungswasserschaden durch behördliche
Auflagen (verschärfte Brandschutz-, Umweltschutz- oder Bauvorschriften)
oder infolge Preissteigerungen oder für bauliche Verbesserungen für
den Wiederaufbau aufgewendet werden (müssen). Zusätzlichen Versicherungsschutz
kann man auch für die Mehrkosten bei Anfall von gefährlichem
Abfall und/oder kontaminiertem Erdreich nach einem Sachschaden vereinbaren.
MEHRKOSTEN-BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
versichert werden jene Mehrkosten, die bei einer Betriebsunterbrechung
aufgrund eines versicherten Sachschadens (z.B. Feuerschaden) entstehen,
wie etwa Anmietung eines Ersatzlokales, Leihpersonal oder EDV-Fremdanlagen.
MIETSACHSCHÄDEN
Grundsätzlich sind in der Haftpflichtversicherung Schäden an
gemieteten, geliehenen
oder gepachteten Sachen ausgeschlossen. Manche Versicherer bieten im Rahmen
der Privathaftpflichtversicherung Deckung bei Schäden, die die versicherten
Personen als Mieter in ihrer Wohnung oder als Gäste im Hotel oder
der Ferienwohnung verursachen.
Im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung kann man die Deckung für
Mietsachschäden an vom Versicherungsnehmer gemieteten Betriebsobjekten
(z.B. durch verursachte Feuer- oder Leitungswasserschäden) zusätzlich
vereinbaren.
MINDESTPRÄMIE
Prämie, die unabhängig vom Versicherungsumfang mindestens zu
zahlen ist.
MINDESTVERSICHERUNGSSUMME
in der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt seit 1.10.2004 die gesetzlich
festgesetzte Mindestpauschalversicherungssumme 3 Millionen Euro. Gleichzeitig
wurde die Deckung für reine Vermögensschäden auf 30.000,--
Euro angehoben.
Mindestversicherungssummen bei Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen
müssen zur Berufsausübung von Wirtschaftstreuhändern, Notaren,
Sachverständigen, Versicherungsmaklern und Vermögensberatern
abgeschlossen werden.
Im allgemeinen Sinne gibt es in mehreren Versicherungssparten (Haftpflicht-,
Risikoversicherungen) Mindestversicherungssummen.
MINDESTVERZINSUNG
Seit 1.1.2004 beträgt die Mindestverzinsung in der kapitalbildenden
Lebensversicherung 2,75% auf den Sparanteil der Prämien über
die gesamte Laufzeit eines Vertrages - dieser "Rechnungszins"
wird von der österreichischen Versicherungsaufsicht festgesetzt und
überwacht. Über der Mindestverzinsung erwirtschaftete Erträge
werden als Gewinnbeteiligung in einem hohen Ausmaß den Verträgen
gutgeschrieben – sie können jedoch nicht garantiert werden.
MONTAGEVERSICHERUNG
dient der Absicherung des Montageobjektes und der Montageausrüstung
gegen unvorhergesehene und plötzlich eintretende Schäden und
Verluste durch Konstruktions-, Material- und Montagefehler, höhere
Gewalt und Diebstahl.
MOTORBEZOGENE VERSICHERUNGSSTEUER
(KFZ-Steuer)
ist für alle im Inland zugelassenen PKW und Kombi, Krafträder
und alle anderen Kraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigem Gewicht
von 3,5 Tonnen außer Zugmaschinen und Motorkarren zu entrichten
– sie wird seit 1.5.1993 von den Versicherungsunternehmen eingehoben
und an die Behörden abgeführt. Als Berechnungsgrundlage dienen
die KW bzw. ccm des Fahrzeuges sowie die Zahlweise der Haftpflichtprämie
(10% Zuschlag bei monatlicher Zahlweise). 20% Zuschlag wird bei PKW und
Kombi eingehoben, die vor dem 1.1.1987 erstmals im Inland zugelassen wurden
und mit einem nicht abgasarmen Benzinmotor (ohne Katalysator) betrieben
werden.
Befreit werden können von dieser Steuer: Invalidenkraftfahrzeuge
und KFZ für Körperbehinderte, Elektrofahrzeuge, Krafträder
mit einem Hubraum bis 100 ccm, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, KFZ im
Mietwagen- oder Taxigewerbe, mit Probe- oder Überstellungskennzeichen,
KFZ zur Verwendung im öffentlichen Sicherheitsdienst (Justiz-, Zollwache),
Rettungs-, Feuerwehr- und Krankenwagen.
MÜNDELSICHERE PAPIERE
sind risikoarme, festverzinsliche Wertpapiere (z.B. Bundes- oder Länderanleihen),
die zur Anlage von Mündelgeldern (Gelder bevormundeter Personen)
dienen. Ein bestimmter Teil der Vermögensanlagen von Versicherungsgesellschaften
muss ebenfalls in mündelsicheren Papieren veranlagt werden (Deckungsstockfähigkeit).
MUSIKINSTRUMENTEVERSICHERUNG
bietet Schutz bei Verlust und Beschädigung der versicherten Musikinstrumente
samt Zubehör im Rahmen einer "Allrisk-Deckung" zu Hause,
auf Reisen, bei Transporten sowie bei deren Benützung.
MUSTERBEDINGUNGEN
sind unverbindliche Versicherungsbedingungen, die vom Verband der Versicherungsunternehmen
Österreichs empfohlen werden. Die Versicherungsgesellschaften weichen
oft deutlich von den Verbandsempfehlungen ab (zum Vor- oder Nachteil des
Versicherungsnehmers) – Rechtlich verbindlich sind nur die Allgemeinen
Versicherungsbedingungen, die dem jeweiligen Versicherungsvertrag zugrunde
liegen.
MUSTERKOLLEKTIONSVERSICHERUNG
ist eine Sonderform der Transportversicherung und bietet Schutz bei Schäden
an Muster- und Verkaufswaren (Musterkollektionen oder sog. Reiselager)
während des Transportes und Aufenthalten u.a. durch Transportmittelunfall,
höhere Gewalt, Einbruchdiebstahl, Beraubung.