VERSICHERUNGS-ABC
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LAUFZEIT
ist die vereinbarte Dauer eines Versicherungsvertrages. Sachversicherungsverträge
werden in der Regel mit einer Laufzeit von zehn Jahren abgeschlossen.
Der Vorteil für den Versicherungsnehmer ist ein entsprechender Prämiennachlass
(Dauerrabatt, Treuenachlass). Konsumenten können gemäß
Konsumentenschutzgesetz Versicherungsverträge bereits nach dreijähriger
Laufzeit kündigen (Achtung auf anteilige Rückzahlung des gewährten
Rabattes).
LEBENSVERSICHERUNG
ist der gebräuchliche Ausdruck für eine Vielzahl an finanziellen
Vorsorgen, wie etwa Absicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikoversicherung
(Ablebensschutz) oder Altersvorsorge mittels einer Rentenversicherung.
Die Er-und Ablebensversicherung umfasst neben dem Ablebensschutz auch
einen Kapitalaufbau (bei Ablauf Kapitalwahlrecht oder monatliche lebenslange
Rentenzahlung).
Der Versicherer erbringt im Leistungsfall (z.B. Ableben der versicherten
Person oder bei Erleben des Vertragsablaufes) die vereinbarte Versicherungssumme
zuzüglich Gewinnbeteiligung aus den erwirtschafteten Erträgen.
Da am Markt eine Vielzahl an Lebensversicherungsformen und Zusatzbausteinen
(Unfall-, Berufsunfähigkeitsvorsorge) angeboten wird, ist eine individuelle
bedarfsgerechte Beratung sehr wichtig.
LEIBRENTE
ist die gebräuchlichste Form der privaten Rentenvorsorge und bedeutet,
dass die Rente lebenslang (im Unterschied zur Zeitrente) ausbezahlt wird.
Sie kann durch Einmalerlag (mit sofort beginnender Leibrente) oder aber
durch laufende Prämienzahlung erworben werden (aufgeschobene Leibrente).
LEISTUNGSAUSSCHLUSS
Da Kranken- und Lebensversicherer ihre Tarife auf Basis eines normalen
Gesundheitszustandes kalkulieren, kann bei Vorerkrankungen der zu versichernden
Person eine gänzliche Ablehnung oder aber ein Leistungsausschluss
erfolgen. Beispiel: bei bereits bestehenden Gelenksproblemen kann die
Kostenübernahme für zukünftige Behandlungen von Gelenkserkrankungen
in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden. Meist ist es jedoch
besser, mit dem Versicherer über einen Risikozuschlag zu verhandeln,
statt einen Leistungsausschluss anzunehmen.
LEISTUNGSFREIHEIT
Die Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (Obliegenheiten) kann
zur Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Dazu gehören:
unrichtige Angaben am Versicherungsantrag, Nichterfüllung von Anzeigepflichten
(Gefahrerhöhungen, verspätete Schadensmeldung), schuldhaftes
Herbeiführen eines Versicherungsfalles aber auch verspätete
Prämienzahlung.
Leistungsfreiheit ist jedoch nur bei vorsätzlicher und schuldhafter
Obliegenheitsverletzung gegeben und wenn sie in unmittelbarem Zusammenhang
mit der Schadensursache steht.
LEISTUNGSZUSAGE
ist ein Begriff der betrieblichen Altersvorsorge. Mit der "direkten
Leistungszusage" verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer (z.B.
Geschäftsführer) eine monatliche Firmenpension. Es werden hierfür
bestimmte Rückstellungen gebildet, die sich gewinnmindernd in der
Bilanz auswirken und somit beträchtlich Steuern gespart werden können.
Die Rückstellungen müssen zur Hälfte durch Wertpapiere
gedeckt werden, der restliche Teil wird mit einer Rückdeckungsversicherung
finanziert. Die Leistungszusage ist zur Motivation und Bindung von qualifizierten
Mitarbeitern und aus steuerlichen Überlegungen für viele Unternehmen
interessant.
LEITUNGSWASSERVERSICHERUNG
deckt Schäden durch Austreten von Leitungswasser aus Zu- oder Ableitungsrohren
oder angeschlossenen Einrichtungen von Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs-
oder Zentralheizungsanlagen.
Darüber hinaus sind Bruch- und Frostschäden an Rohrleitungen
und Frostschäden an angeschlossenen Einrichtungen samt Auftaukosten
mitversichert. Gegen Mehrprämie können auch Korrosionsschäden,
Dichtungs- und Verstopfungsschäden versichert werden. Ausgeschlossen
sind Schäden durch Witterungsniederschläge, Hoch- oder Grundwasser.
LIEBHABERWERT (Affektionswert)
ist ein besonderer Wert einer Sache für den Besitzer, der in Geld
nicht kalkulierbar ist, weil er auf persönlichem Interesse beruht
(Sammlungen, Fotografien, Andenken, Autos usw.) – er ist daher nicht
versicherbar, im Schadensfall wird höchstens der Verkehrswert ersetzt.
LUFTFAHRTVERSICHERUNG
Sammelbegriff für verschiedene Versicherungsarten und -formen in
der zivilen Luftfahrt. Beispielsweise Luftfahrt-Unfallversicherung oder
Luftfahrt-Haftpflichtversicherung.
MAHNUNG
Bei Zahlungsverzug der Folgeprämienzahlung erhält der Versicherungsnehmer
eine qualifizierte Mahnung, d.h. eine Zahlungsfrist von zwei Wochen (in
der Gebäude-Feuerversicherung ein Monat) samt Belehrung über
die Rechtsfolgen (Verlust des Versicherungsschutzes).
Um eine fristgerechte Prämienzahlung zu gewährleisten, empfiehlt
sich ein Bankabbuchungsauftrag.