VERSICHERUNGS-ABC
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V W Z
KARENZ(frist)
ist der Zeitraum, in dem der Versicherer keine Leistung erbringt –
dies entspricht praktisch einem Selbstbehalt. Karenzfristen werden meist
bei Betriebsunterbrechungs- oder Krankengeldversicherungen vereinbart,
bei Lebensversicherungen gilt bei Selbstmord eine Karenzfrist von 3 Jahren.
Nicht zu verwechseln mit Wartezeit, das ist die Zeit, die zwischen dem
Eintritt des versicherten Ereignisses und der Leistungspflicht des Versicherers
liegt (z.B. Wartezeiten in der privaten Krankenvorsorge oder in der Rechtsschutzversicherung).
KAPITALABFINDUNG
Bei der privaten Rentenversicherung kann sich der Versicherungsnehmer
vor Ablauf zwischen der einmaligen Auszahlung des gesamten Kapitals (Kapitalabfindung)
oder einer lebenslangen monatlichen Rentenleistung entscheiden. (Hinweis:
im Rahmen der Sonderausgaben steuerlich geltend gemachte Prämien
sind bei Kapitalabfindung nach zu versteuern)
KAPITALVERSICHERUNG
Ist eine Form der Lebensversicherung, bei der der Sparanteil mit einem
Ablebensschutz kombiniert wird, wie etwa bei Er-und Ablebensversicherungen,
gemischten Versicherungen, Terme-fix und Dread Disease Versicherungen.
Bei klassischen Rentenversicherungen wird statt einer bestimmten Ablebensleistung
das Langlebigkeitsrisiko abgesichert.
In Kapitalversicherungen kann man auch Invaliditätsleistungen oder
Leistungen bei Berufsunfähigkeit einbauen.
KASKOVERSICHERUNG
deckt Schäden am KFZ, die durch Beschädigung, Zerstörung
oder Verlust des Wagens oder am Wagen befestigter Teile entstehen. Mitversichert
sind die im Antrag angegebene Sonderausstattung und Zubehör. Nicht
versichert sind Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden oder aber
Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
wurden.
Der Versicherungsnehmer kann sich zwischen Elementarkasko (Teilkaskoversicherung)
und Kollisionskasko (Vollkaskoversicherung) entscheiden, wobei vielfältige
Varianten von Zusatzdeckungen und Selbstbehalten am Versicherungsmarkt
angeboten werden.
In der Elementarkasko sind grundsätzlich Schäden gedeckt, auf
die man selbst keinen Einfluss hat: Naturgewalten (Blitzschlag, Felssturz,
Erdrutsch, Steinschlag, Lawinen, Hagel, Schneedruck, Hochwasser, Überschwemmung,
Sturm) Brand oder Explosion, Diebstahl, Raub und unbefugter Gebrauch betriebsfremder
Personen, Zusammenstoß mit Haarwild auf Straßen mit öffentlichem
Verkehr. Zusätzlich kann man Glasbruch der Windschutzscheiben (bzw.
Kleingläsern), Schäden durch Zusammenstoß mit Tieren aller
Art, Marderbisse, Kurzschluss- bzw. Schmorschäden oder auch Park-
und Vandalismusschäden (jeweils nach den Varianten der Versicherer)
mit einschließen.
In der Kollisionskasko sind nicht nur die Risiken einer Elementarkaskoversicherung
gedeckt, sondern darüber hinaus auch Schäden, die durch (selbstverschuldeten)
Unfall, mut- oder böswillige Handlungen durch betriebsfremde Personen
(Vandalismus) und Kollision mit einem unbekannten Fahrzeug (Parkschaden)
entstehen. Bei Vandalismus und Parkschaden ist eine unverzügliche
polizeiliche Meldung erforderlich!
KATASTROPHENSCHUTZ
Außergewöhnliche Naturkatastrophen sind in der Regel nicht
versicherbar.
Im Rahmen von Haushalts-, Eigenheim, Wohnhaus- oder Betriebsversicherungen
sind bei vielen Versicherern Bausteine mit limitierten Summen für
Hochwasser, Überschwemmung, Vermurung, Schäden durch Lawinen,
Regen, Schnee, Schmelzwasser oder Erdbeben mitversichert. Individuelle
Erhöhungen (ebenfalls limitiert) sind gegen Prämienzuschlag
möglich
KAUSALITÄT
ist die Voraussetzung für die Leistungspflicht des Versicherers und
bedeutet, dass ein bestimmtes Ereignis als Ursache des Schadens anzusehen
ist. Führt eine nicht gemeldete Gefahrerhöhung zum Schadenfall,
prüft der Versicherer den Zusammenhang zwischen Gefahrerhöhung
und entstandenem Schaden (Kausalität). Liegt diesbezüglich Kausalität
vor, ist der Versicherer leistungsfrei.
KEY- MAN VERSICHERUNG
(Schlüsselpersonenversicherung)
stellt eine Form der Betrieblichen Lebensversicherung dar, die der Absicherung
von Führungskräften und Spezialisten dient. Sie deckt die Ausfallskosten
des Unternehmens, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Unfall
oder Tod aus dem Unternehmen ausscheidet.
KFZ-HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
ist in Österreich mit einer Mindestversicherungssumme von 3 Millionen
Euro gesetzlich vorgeschrieben. Für die Zulassung eines Wagens ist
daher die Vorlage einer Versicherungsbestätigung notwendig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung
deckt fremde Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die aus
der Verwendung des Fahrzeuges innerhalb Europas im geografischen Sinne
entstehen bzw. wehrt ungerechtfertigte Forderungen ab.
Da Schadenersatzansprüche aus Unfällen Existenz gefährdend
sein können, sollten Sie unbedingt höhere Versicherungssummen
abschließen!
KINDER-BEGLEITKOSTENVERSICHERUNG
Bis zum vollendetem 12. Lebensjahr eines Kindes können die Kosten
einer Begleitperson im Krankenhaus oder Rehabilitationszentrum versichert
werden: Entweder als eigenständige Versicherung, wobei pro Tag krankheits-
oder unfallbedingtem Aufenthalt des Kindes eine entsprechende Vergütung
erfolgt, oder aber im Rahmen einer Sonderklasseversicherung für das
Kind; hier ist in der Regel eine Begleitkostenregelung meist inkludiert.
KLAGEFRIST
Laut Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherungsnehmer nach Ablehnung
eines Versicherungsfalles durch den Versicherer seine Ansprüche innerhalb
eines Jahres gerichtlich geltend machen, sonst ist der Versicherer von
der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Frist beginnt erst, wenn die
Ablehnung in schriftlicher Form erfolgt, entsprechend begründet wurde
und die Rechtsfolgen nach Ablauf der Klagefrist ausgeführt wurden.
KLAUSELN
sind ergänzende Einzelbestimmungen bzw. besondere Vereinbarungen
zu den Allgemeinen Versicherungsbedingungen in einem Versicherungsvertrag.
Sie können den Versicherungsvertrag erweitern, einschränken
oder konkretisieren. Versicherungsklauseln müssen für den Versicherungsnehmer
verständlich und transparent sein.
KLEINLEBENSVERSICHERUNG
Lebensversicherung mit niedrigen Versicherungssummen und vereinfachten
Versicherungsbedingungen, z. B. Sterbegeldversicherung
KOLLEKTIVVERSICHERUNG
Mehrere Personen oder Objekte werden in einem Vertrag versichert. Am häufigsten
sind Kollektivversicherungen in Form von Lebensversicherungen (z.B. Pensionskassen).
Die Prämien werden über die Verwaltung von den Mitgliedern abgebucht
und gesammelt an den Versicherer überwiesen.
KOMBINIERTE VERSICHERUNG
Diese Versicherung ist eine „verbundene“ Versicherung mehrerer
Risiken in einem Versicherungsvertrag mit einheitlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ein Beispiel für diese Versicherungsform ist die Haushaltsversicherung
(Feuer, Sturm, Einbruchdiebstahl usw.).
KOMPOSITVERSICHERER
Sind Versicherungsunternehmen, die in mehr als in einem Versicherungszweig
(aus der Schaden- und Unfallversicherung) tätig sind (Im Gegensatz
zu Lebens- Rechtsschutz- Kranken- oder Kreditversicherern). Traditionell
sind die meisten Versicherer in Österreich Kompositversicherer.
KONTRAHIERUNGSZWANG
bedeutet Annahmezwang. Der Versicherer muss laut §5 Pflichtversicherungsgesetz
bestimmte Risiken grundsätzlich annehmen. Diese Verpflichtung besteht
beispielsweise in der Kfz-Haftpflichtversicherung bis zur Mindestversicherungssumme
– außer es liegen gewichtige Ablehnungsgründe vor, wie
etwa arglistige Täuschung oder der Versicherer ist wegen Nichtzahlung
der Erstprämie zurückgetreten oder hat wegen Zahlungsverzug
gekündigt.
KONVERTIERUNG
Vertragsumwandlung, bzw. Vertragserneuerung. Bei Wohnungswechsel wird
beispielsweise die Haushaltsversicherung konvertiert (auf die neuen Gegebenheiten
angepasst). Meist ist damit eine Laufzeitverlängerung verbunden.
KOSMETISCHE OPERATIONEN
können in der privaten Unfallversicherung mit versichert werden.
Ist nach der Heilbehandlung eines Unfalles das äußere Erscheinungsbild
dauerhaft beeinträchtigt, so kommt der Versicherer bis zur vereinbarten
Versicherungssumme für die Kosten einer kosmetischen Operation auf.
Keine Kostenübernahme hierfür gibt es in der Regel von privaten
Krankenversicherern, da sich diese auf die Kosten medizinischer Heilbehandlungen
beschränkt und u.a. Schönheitsoperationen ausgenommen sind.
KRANKENGELDVERSICHERUNG
Versichert wird Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall (auch
wenn sich der Versicherte in häuslicher Pflege befindet). Nach einer
vereinbarten Karenzfrist wird pro Tag Arbeitsunfähigkeit das versicherte
Krankengeld (steuerfrei) ausbezahlt.
Selbstständige und Freiberufliche bevorzugen in der Regel eine -->
Betriebsunterbrechungsversicherung statt einer Krankengeldversicherung.
KRANKENHAUSTAGEGELD (SPITALGELD)
kann im Rahmen einer privaten Kranken- oder Unfallversicherung versichert
werden. Damit können Kosten abgedeckt werden, die durch einen medizinisch
erforderlichen stationären Krankenhausaufenthalt entstehen, wie etwa
einen Stellvertreter im Betrieb, Verdienstausfall, eine Haushälterin
oder Kinderbetreuung. Der versicherte Geldbetrag wird steuerfrei pro Tag
stationärem Krankenhausaufenthalt nach Übermittlung der Spitalsaufenthaltsbestätigung
ausbezahlt.
KRANKENVERSICHERUNG
Die private Krankenversicherung deckt Leistungen ab, die über die
Grundversorgung der gesetzlichen Sozialversicherung hinausgehen: Als Privatpatient
kann man Spital und Arzt frei wählen und erhält kompletten Kostenersatz
einer stationären Heilbehandlung in der Sonderklasse, auch im Privatspital
(Direktverrechnung). Ambulante Behandlungen und Operationen in Privatarztpraxen,
Alternativmedizinen, Heilbehelfe und Medikamente können ebenfalls
abgedeckt werden. Darüber hinaus bietet die private Krankenversicherung
weitere Bausteine, wie etwa Kostenersatz bei Zahnbehandlungen, Fitness
und Vorsorge, Kuraufenthalten, einen weltweiten Auslandsreiseschutz oder
Krankenhaustagegeld.
KREDITRESTSCHULDVERSICHERUNG
Dient der Absicherung von Krediten und Darlehen. Im Versicherungsfall
(=Ableben des Kreditnehmers) übernimmt der Versicherer die Rückzahlung
des aushaftenden Kreditbetrages. Die Versicherungssumme fällt entsprechend
dem Kredittilgungsplan. Bei vorzeitiger Kredittilgung kann die Versicherung
gekündigt werden.
KREDITVERSICHERUNG
übernimmt das Risiko von Forderungsausfällen und schützt
somit das Vermögen und die Existenz des Versicherungsnehmers. Der
Kreditversicherer prüft und überwacht laufend die Bonität
der Kunden des Versicherungsnehmers und übernimmt bei Insolvenz des
Schuldners die aushaftenden Beträge.
KRIEGSRISIKO
In den meisten Versicherungsverträgen ist ein Versicherungsfall nicht
gedeckt, der in unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Krieg
oder Bürgerkrieg entsteht. In der Transportversicherung kann dieses
Risiko mitversichert werden.
Bei Personenversicherungen (Lebens- Unfallversicherung) ist lediglich
das passive Kriegsrisiko (keine aktive Kriegsbeteiligung) mit voller Leistung
inkludiert. Verstirbt die versicherte Person mittelbar oder unmittelbar
infolge kriegerischer Ereignisse, ist der Lebensversicherer nur zur Auszahlung
des bis dahin aufgebauten Deckungskapitals verpflichtet.
KULANZ
Entgegenkommende Leistung eines Versicherers, obwohl keine Verpflichtung
bzw. ein Rechtsgrund besteht. Eine Kulanzleistung erfolgt in besonderen
Fällen meist aus kaufmännischen Überlegungen und ohne Präjudiz
für zukünftige Ereignisse, etwa wenn der Versicherungsvertrag
vorschadensfrei ist und die Leistung in einem vernünftigen Verhältnis
zur Prämie steht.
KUMULRISIKO
Anhäufung von Gefahren. Bei manchen Ereignissen (Feuer, Sturm, Katastrophen)
können bei einem Versicherer mehrere/viele Einzelverträge betroffen
sein. Beispiel: auf Nachbargebäude übergreifende Brände
oder Sturm innerhalb eines bestimmten Gebietes aber auch gemeinsame Leistungsfälle
aus Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungsversicherung.
KURGELD
die Eigenbelastungen, die durch einen Kuraufenthalt nach Unfällen
oder Erkrankungen entstehen, können im Rahmen einer privaten Krankenvorsorge
mit einem Kurtagegeld abgedeckt werden.
Bei manchen Versicherern kann man im Rahmen einer Unfallvorsorge auch
Kurkostenpauschale beantragen.
KURZFRISTIGE VERTRÄGE
Sind Versicherungsverträge mit einer Laufzeit unter einem Jahr, die
für bestimmte kurzfristige Risiken z.B. für Auslandsreisen abgeschlossen
werden. Sie bedürfen keiner Kündigung, da sie von selbst ablaufen.
KÜNDIGUNG
Mit Ausnahme von Lebensversicherungen verlängern sich mehrjährige
Versicherungsverträge automatisch, wenn sie nicht rechtzeitig vor
Ablauf (einen Monat gemäß Konsumentenschutzgesetz , drei Monate
im Unternehmensbereich) gekündigt werden.
Außerordentliche Kündigungsmöglichkeiten stehen dem Versicherer
und dem Versicherungsnehmer nach Schadensfällen zu (paritätisches
Kündigungsrecht in den Sparten Feuer, Hagel und Haftpflichtversicherung).
Weiters kann der Versicherungsnehmer kündigen bei Risikowegfall,
Veräußerung der versicherten Sache oder aber, wenn der Versicherer
die Prämie erhöht. Bei Zahlungsverzug, Konkurs oder Verletzung
von vertraglichen Obliegenheiten kann der Versicherer den Vertrag kündigen.
KUNSTVERSICHERUNG
ist eine Spezialversicherung für Kunstgegenstände, Sammlungen
und Antiquitäten sowohl für private Sammler als auch für
Kunsthandel, Museen und Galerien. Versichert ist die Beschädigung,
Zerstörung und das Abhandenkommen der versicherten Gegenstände
im Rahmen einer Allgefahrendeckung (mit Ausnahme der ausdrücklich
angeführten Ausschlüsse). Im Schadensfall gilt der bei Vertragsabschluss
mit dem Versicherer vereinbarte Wert der Kunstgegenstände als Leistungsgrundlage.
Transport- und Ausstellungsrisiken können individuell in den Vertrag
mit eingeschlossen werden.