VERSICHERUNGS-ABC
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HAGELVERSICHERUNG
Bei der klassischen Hagelversicherung handelt es sich um eine spezielle
Absicherung für die Landwirtschaft. Der Versicherer deckt den Ertragsausfallsschaden
an den versicherten Erzeugnissen, der durch Hagelschlag entsteht. Im Rahmen
einer Elementarschadenversicherung für Gebäude, Eigenheim, Betrieb
oder Haushalt sind unter anderem auch Hagelschäden gedeckt.
HAFTUNG
bedeutet Schadenersatzverpflichtung gegenüber einem Geschädigten
(Dritten) in unbegrenzter Höhe aufgrund Gesetz oder Vertrag. Grundsätzlich
ist die Haftung vom Verschulden abhängig; eine Ausnahme stellt die
---> Gefährdungshaftung dar (z.B. bei Kraftfahrzeugen).
HAFTPFLICHTVERSICHERUNG
ist eine Versicherung zur Regulierung von Schäden, die Dritten zugefügt
werden.
Schadenersatzforderungen Dritter können –vor allem bei Personenschäden
– in enorme Summen wachsen. Einige Beispiele: Sie verursachen als
Fußgeher oder Radfahrer einen Unfall, Ihr Hund beißt einen
Spaziergänger, auf dem nicht gestreuten Gehsteig vor Ihrem Haus stürzt
ein Passant und bricht sich das Bein…..
Eine Haftpflichtversicherung ist daher für die finanzielle Absicherung
unumgänglich. Sie übernimmt Schadensersatzforderungen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen privatrechtlichen Inhalts wegen eines Personen-
oder Sachschadens (und daraus abgeleiteten Vermögensschäden),
der dem versicherten Risiko (Privat-, Betriebsbereich, Tierhaltung, Haus-
und Grundbesitz usw.) entspringt.
Darüber hinaus übernimmt der Versicherer auch eine Rechtsschutzfunktion,
indem er Ansprüche Dritter dem Grunde und der Höhe nach prüft
und gegebenenfalls auch abwehrt.
Die Abwicklung des Versicherungsfalles nimmt grundsätzlich der Versicherer
vor. Leistungsfrei ist der Versicherer, wenn der Versicherungsnehmer den
Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt
hat.
HAKENLASTVERSICHERUNG
ist eine Spezialversicherung im Rahmen der Transport- oder Haftpflichtversicherung
(für Kräne, Abschlepp- oder Bergefahrzeuge), die einen Sachschaden
am beförderten Gut deckt sowie einen daraus entstehenden Folgeschaden.
HAUS-HAUSVERSICHERUNG
Durchgehende Transportversicherung vom Beginn des Transportes bis zum
Bestimmungsort.
HAUSHALTSVERSICHERUNG
Ist eine Bündelversicherung, die Sie vor den finanziellen Folgen
von Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz,
Elementarereignisse (Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Erdrutsch,
Felssturz), Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Haftpflicht schützt.
In der Regel sind auch Vandalismusschäden nach Einbruchdiebstahl
und Glasbruch mitversichert.
Um Probleme bei der Schadensabwicklung zu vermeiden, muss die Versicherungssumme
ausreichend sein (eine Hilfestellung bieten viele Versicherer durch die
Berechnung einer
---> Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche oder veranlassen
Sie ein Gutachten durch einen unabhängigen Sachverständigen)
und die Grenzwerte für Wertgegenstände wie Bargeld, Schmuck,
Münzsammlungen etc. müssen beachtet werden.
HEIRATSVORSORGE (Aussteuerversicherung)
ist eine besondere Form der Lebensversicherung, bei der die Versicherungsleistung
bei Heirat, spätestens aber mit dem 25. Lebensjahr des versicherten
Kindes fällig wird.
Bei Ableben des Versorgers (in der Regel ein Elternteil) entfällt
die weitere Beitragszahlung; manche Versicherer zahlen zusätzlich
eine Versicherungssumme zur Erstversorgung aus.
HÖCHSTHAFTUNGSSUMME
drückt die Haftungsgrenze des Versicherers aus. In der Haushalts-
und Eigenheimversicherung wird die Höchsthaftungssumme nach der Wohnnutzfläche
bzw. verbauten Fläche und Geschossen berechnet. Der Versicherer verzichtet
auf den Einwand einer Unterversicherung bis zur ermittelten Höchsthaftungssumme
im Schadensfall.
HÖHERE GEWALT
darunter versteht man von außen kommende, nicht voraussehbare, außergewöhnliche
Ereignisse, die auch mit äußerster Sorgfalt nicht verhütet
werden können (unabwendbarer Zufall). Schäden aufgrund solcher
Ereignisse finden in den meisten Versicherungssparten keine Deckung. (z.B.
Naturkatastrophen).