VERSICHERUNGS-ABC
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EIGENHEIMVERSICHERUNG
bietet Versicherungsschutz für ein Ein- bzw. Zweifamilienhaus, d.h.
für das gesamte Gebäude mit Grund- und Kellermauern sowie allen
fest verbundenen Einbauten und Adaptierungen gegen die Gefahren Feuer,
Elementarschäden, Leitungswasser sowie Grundstücks- und Gebäudehaftpflicht.
Nebengebäude, wie Garage, oder Gartenhaus sind meist bis zu Höchstgrenzen
prämienfrei mitversichert.
EINBRUCHDIEBSTAHL
liegt vor, wenn ein Täter in die versperrten Versicherungsräume
gewaltsam eindringt, einsteigt, sich einschleicht oder sich mit Werkzeugen
oder falschen Schlüsseln Zutritt verschafft. Das Eindringen mit richtigen
Schlüsseln, die der Täter durch Beraubung oder Einbruchdiebstahl
in andere Räumlichkeiten an sich gebracht hat, ist mitversichert.
Ebenfalls mitversichert sind Schäden durch versuchten Einbruchdiebstahl.
Schäden durch Vandalismus nach einem Einbruchdiebstahl können
eingeschlossen werden. Nicht versichert ist einfacher Diebstahl (Trickdiebstahl)
außerhalb von versicherten Räumen. Zur Geltendmachung des Schadens
ist eine polizeiliche Meldung unbedingt erforderlich. Im Rahmen von Betriebs-
und Haushaltsversicherungen gibt es im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung
Begrenzungen für bestimmte Wertsachen, wie Bargeld, Schmuck, Sammlungen
oder Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
EINLÖSUNGSFRIST
nennt man die Frist von 14 Tagen bis zur Bezahlung der Erstprämie.
Erst mit Einlangen der Prämie beim Versicherer besteht Versicherungsschutz.
Bei Zahlungsverzug laufen Verzugszinsen und der Versicherer ist im Schadensfall
leistungsfrei und kann vom Vertrag zurücktreten.
EINMALERLAG
Die Prämie für eine (Lebens)Versicherung wird im Gegensatz zu
laufender Prämienzahlung für die gesamte Laufzeit bei Vertragsabschluss
in einer Summe einbezahlt. Die Laufzeit sollte mindestens 10 Jahre betragen,
da bei kürzerer Laufzeit eine 11%ige Versicherungssteuer abzuführen
ist.
EINTRITTSALTER
ist das (versicherungstechnische) Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn
und Berechnungsgrundlage für Lebens- oder Krankenversicherungen.
Dabei kann das Geburtsjahr oder aber der Geburtstag (maßgebend ist
das Geburtsdatum das dem Vertragsbeginn am nächsten liegt) herangezogen
werden.
EDV / ELEKTRONIK- BZW.
ELEKTROGERÄTEVERSICHERUNG
bietet eine Vielgefahrendeckung für EDV-Anlagen bzw. elektronische
bzw. elektrische Geräte durch unvorhergesehen von außen einwirkende
Ereignisse (wie Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Wasser, Frost und Feuchtigkeit)
durch menschliches Versagen (Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit) und
technische Schäden (Überspannung, Kurzschluss, Implosion). Nicht
versichert werden können Schäden durch Abnützung und Verschleiß
oder Schäden, die in den Bereich des Lieferanten fallen. Ebenfalls
versichert werden können Daten und Datenträger gegen Verlust
aufgrund eines versicherten Schadens.
ELEMENTARKASKO-(TEILKASKO-)VERSICHERUNG
Bietet Versicherungsschutz für das Fahrzeug und seine Teile, die
im versperrten Fahrzeug verwahrt oder an ihm befestigt sind, gegen Beschädigung,
Zerstörung und Verlust durch
- Elementarschäden (wie Sturm, Hagel, Steinschlag, Lawinen, Hochwasser,
Blitzschlag etc)
- Brand, Explosion
- Diebstahl, Raub, unbefugter Gebrauch Fremder
- Berührung mit Haarwild auf öffentlichen Straßen
Bruchschäden an Windschutz-, Seiten- und Heckscheiben können
bei vielen Versicherern mitversichert werden.
ELEMENTARSCHADENVERSICHERUNG
ist ein Sammelbegriff für die Versicherung von folgenden Naturereignissen:
Sturm (über 60km/h), Hagel, Schneedruck, Felssturz, Steinschlag und
Erdrutsch.
ENDALTER
Das Alter der versicherten Person beim Vertragsablauf.
ENDE DER VERSICHERUNG
Formell: Der Versicherungsvertrag endet mit dem in der Polizze vereinbarten
Termin bzw. mit dem Ablauf der Versicherungsdauer. Materiell: Das Ende
der Gefahrentragung. Technisch: mit dem Zeitpunkt, bis zu welchem noch
Prämie berechnet wird.
ENTSCHÄDIGUNG
ist die Leistung des Versicherers in der Schadenversicherung. Sie wird
begrenzt durch die Höhe des Schadens und die Versicherungssumme -
denn es gilt jedenfalls das --> Bereicherungsverbot
ERBSCHAFTSSTEUERVERSICHERUNG
Ist eine Lebensversicherung mit einer Erbschaftssteuerklausel (§16
ErbStG), bei der man Erbschaftssteuer spart. Voraussetzung hierfür
ist, dass der Versicherungsnehmer verfügt, dass im Ablebensfall die
Versicherungssumme (innerhalb von zwei Monaten nach seinem Tod) direkt
an das Finanzamt abgeführt wird. Als Ausgleich hierfür bleibt
der für die Erbschaftssteuer verwendete Teil der Versicherungsleistung
erbschaftssteuerfrei.
ERLEBENSVERSICHERUNG
nennt man eine Art der Kapitallebensversicherung, bei der bei Erreichen
eines bestimmten Alters der versicherten Person (z.B. Pensionsalter) die
Erlebensleistung (Versicherungssumme zuzüglich den Überschüssen)
fällig wird. Bei Ableben während der Vertragslaufzeit werden
die einbezahlten Prämien abzgl. der Kosten und in der Regel zuzüglich
der Zinsen und Gewinnanteile ausbezahlt.
ERSATZWERT
wird der Wert einer versicherten Sache zum Zeitpunkt des Schadensfalles
bezeichnet. Daraus ergibt sich die Entschädigungsleistung des Versicherers.
Wird der Ersatzwert im Voraus festgelegt, spricht man von Taxe.
ERSTPRÄMIE
ist die erste bei Zustellung der Versicherungspolizze fällige Prämie,
die den Versicherungsschutz in Kraft setzt. Bei Nichtzahlung kann der
Versicherer vom Vertrag zurücktreten und ist im Schadensfall leistungsfrei
--> Einlösungsfrist.
ERSTRISIKO-VERSICHERUNG
bedeutet (in der Schadensversicherung), dass ein Schaden bis zur Höhe
der Versicherungssumme ohne Rücksicht auf eine allfällige -->
Unterversicherung entschädigt wird. Diese Versicherungsart wird häufig
angewandt bei den "Nebenkosten", wie z.B. Aufräumungskosten,
bei Bargeldpositionen oder bei Wiederherstellungskosten von Datenträgern.
ERWERBSUNFÄHIGKEIT
liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung
oder Kräfteverfalls nicht in der Lage ist, auf Dauer irgendeiner
regelmäßigen erwerbsmäßigen Tätigkeit nachzugehen.
Im Unterschied zur Berufsunfähigkeit spielt hier weder der bisher
ausgeübte Beruf noch das bisherige Erwerbsseinkommen eine Rolle.
Aus diesem Grund ist der Abschluss einer --> Berufsunfähigkeitsversicherung
sinnvoller.
EUROPÄISCHER UNFALLBERICHT
Standardisiertes Formular, das in vielen Ländern Europas zur Aufnahme
und Regulierung von Verkehrsunfällen dient und von Behörden
und Versicherungen anerkannt wird. Es beinhaltet die wichtigsten Angaben
zum Verkehrsunfall und muss von beiden Unfallbeteiligten ausgefüllt
werden.
Der Europäische Unfallbericht sollte daher - vor allem bei Reisen
ins Ausland - stets im Auto mitgeführt werden, um eine problemlose
und zügige Schadenabwicklung zu gewährleisten.
EXCEDENT
Begriff aus der Rückversicherung. Excedent ist derjenige Teil der
Versicherungssumme, der den Selbstbehalt übersteigt und in Rückdeckung
gegeben wird.
EXCEDENTENVERSICHERUNG
Wird meist in der Haftpflichtversicherung angewendet (z.B. Berufshaftpflicht
für Steuerberater, Architekten) - sie ist eine Ergänzungsversicherung,
die Schäden (bis zu einer vereinbarten Versicherungssumme) übernimmt,
die über die Grundversicherungssumme hinausgehen. In der Regel ist
eine Excedentenversicherung preisgünstiger als eine Erhöhung
der Grundversicherungssumme.
EXTENDED COVERAGE
bedeutet die Versicherung zusätzlicher Gefahren, wie Elementarschäden,
Streik, Innere Unruhen und Aussperrung, Fahrzeuganprall, Rauch, Sprinkler
Leckage, Überschallknall und böswillige Beschädigung. Zumeist
wird die EC-Deckung bei Industrieversicherungen als Ergänzung zur
Feuerversicherung abgeschlossen.