VERSICHERUNGS-ABC
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DAUERRABATT
Versicherer gewähren in der Regel bei langjährigen Verträgen
einen Dauerrabatt (Treuebonus) – beispielsweise vermindert sich
die Prämie für einen 10jährigen Vertrag um 20%. Bei vorzeitiger
Auflösung des Vertrages kann der Versicherer die anteilige Rückzahlung
des gewährten Dauerrabattes verlangen.
D & O – VERSICHERUNG
(amerik. "Directors and Officers Liability Insurance") ist eine
spezielle Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Manager
(Vorstände, Geschäftsführer, Aufsichtsräte u.a.).
Unternehmensleiter haften für fahrlässige Sorgfaltspflichtverletzungen
gegenüber dem eigenen Unternehmen oder Dritten; für die Folgen
von Versäumnissen und Fehlentscheidungen können sie persönlich,
unbeschränkt und mit ihrem gesamten Privatvermögen herangezogen
werden. Ziel der D&O Versicherung ist der Schutz des Gesellschaftsvermögens
und des Privatvermögens des/der jeweiligen Manager durch Abwehr unbegründeter
und Befriedigung begründeter Ansprüche, die durch schuldhafte
Pflichtverletzungen entstehen.
DECKUNGSBEITRAG
ist ein Begriff aus der Betriebsunterbrechungsversicherung. Ersetzt wird
der nicht erwirtschaftete Deckungsbeitrag während der Dauer der Betriebsunterbrechung
nach einem versicherten Schaden, längstens während der vereinbarten
Haftungszeit. Der Deckungsbeitrag kann auf 2 Arten ermittelt werden: den
Betriebserträgen abzüglich den variablen (umsatzabhängigen)
Kosten oder dem Betriebsgewinn zuzüglich den fortlaufenden Betriebsausgaben.
DECKUNGSKAPITAL
nennt man das in einem Lebensversicherungsvertrag verzinslich angesammelte
Sparguthaben abzüglich der Kosten und Prämienanteile für
den Risikoschutz.
DECKUNGSSUMME
ist die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme in der Haftpflichtversicherung,
die im Schadensfall maximal zur Verfügung steht. Sie gilt pauschal
für Personen- und Sachschäden. In der Kfz-Haftpflichtversicherung
ist eine Deckungssumme von Euro 3 Mio. gesetzlich vorgeschrieben. Da es
vor allem bei Personenschäden zu hohen Schadenersatzforderungen kommen
kann, sind höhere Deckungssummen in der Haftpflichtversicherung unbedingt
zu empfehlen.
DECKUNGSSTOCK
werden versicherungstechnische Rückstellungen zur Sicherung künftiger
Leistungen in der Lebens-, privaten Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung
genannt. Gemäß Versicherungsaufsichtsgesetz sind ganz bestimmte
Anlagegrundsätze zu beachten, wie Sicherheit, Rentabilität,
Liquidität und eine risikoarme Streuung verschiedener Anlagen (wie
etwa festverzinsliche Wertpapiere, Hypotheken, Darlehen, Aktien, Immobilien).
Deckungsstöcke stellen Sondervermögen dar.
DECKUNGSZUSAGE
auch vorläufige Deckung genannt, ist ein selbstständiger kurzfristiger
Versicherungsvertrag, der dem Antragsteller sofortigen Versicherungsschutz
vom Zeitpunkt der Antragsstellung bis zur Polizzenausfertigung bietet.
Sie überbrückt damit einen möglicherweise entstehenden
Deckungsfreiraum, der durch die Risikoprüfung bis zur endgültigen
Annahme des Vertrages und Polizzierung entsteht. In der Kfz-Haftpflichtversicherung
bewirkt die Ausstellung der Versicherungsbestätigung die vorläufige
Deckung.
DEFERRED COMPENSATION
engl. "aufgeschobene Vergütung": Mitarbeiter können
auf zukünftige Lohn- bzw. Gehaltsteile zugunsten einer wertgleichen
betrieblichen Altersvorsorge verzichten. Die Beiträge sind steuerbefreit,
die Bezugsumwandlung muss in einer Betriebsvereinbarung verankert sein.
Die Steuerfreigrenze liegt bei Euro 300,-- im Jahr. Mit Pensionsantritt
erhält der Mitarbeiter die angesparten Leistungen als Renten- oder
Kapitalzahlung.
DEKONTAMINATION
Durch chemische Reaktionen verseuchtes Erdreich (z.B. nach Bränden
und durch Löschwasser).Die Kosten der Entsorgung von dekontaminierten
Erdreich kann in der Feuerversicherung mitversichert werden.
DIEBSTAHL
auch "einfacher" Diebstahl genannt: Wegnahme einer beweglichen
Sache, um sie sich anzueignen.
Im Unterschied zum ---> Einbruchdiebstahl wird einfacher Diebstahl
von den Versicherern üblicherweise nicht versichert (Ausnahme: Fahrraddiebstahlversicherung,
Kfz-Diebstahl in der Kaskoversicherung)
DIENSTLEISTUNGSFREIHEIT
bedeutet, dass jeder Versicherer des EU Raums in einem anderen EU-Staat
Versicherungsgeschäfte abwickeln darf, ohne in diesem Land niedergelassen
zu sein.
DIREKTVERSICHERER
Der Erstversicherer im Gegensatz zum Rückversicherer
DIREKTVERSICHERUNG (Direkte
Leistungszusage)
Begriff aus der Betrieblichen Altersvorsorge. Der Arbeitgeber schließt
eine Lebens- oder Rentenversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab, der
daraus direkt begünstigt ist. Für das Unternehmen sind die Prämien
gemäß EStG §3/15 bis zu Euro 300,--p.a. lohnnebenkostenfrei,
für den Mitarbeiter ist diese Prämie lohnsteuerfrei und nach
ASVG nicht beitragspflichtig --> siehe auch Freiwillige Zukunftssicherung.
DIREKTVERTRIEB
Ist der Vertrieb von Versicherungen auf direktem Wege – meist ohne
persönliche Beratung. Information, Vertragsabschluss und Schadensregulierungen
finden telefonisch, per Post, Fax oder Online statt.
DOPPELVERSICHERUNG
liegt vor, wenn dieselbe Sache bei zwei oder mehreren Versicherern derart
versichert ist, dass alle Versicherungssummen zusammen den Wert der versicherten
Sache übersteigen. Im Schadenfall leisten die Versicherer gemäß
ihrem aliquoten Anteil an der Gesamtversicherungssumme - der Versicherungsnehmer
erhält jedoch stets maximal den Wert der versicherten Sache --->
Bereicherungsverbot.
DREAD-DISEASE
wörtlich "schwere Erkrankung". Die Dread Disease Versicherung
erbringt im Rahmen einer Lebensversicherung die versicherte Leistung bereits
beim Auftreten von bestimmten schweren Erkrankungen, wie Krebs, Herzinfarkt,
Schlaganfall, Multiple Sklerose, Nierenversagen, Bypass Operationen oder
Organtransplantationen. Die einzelnen Versicherer unterscheiden sich durch
die Zahl der versicherten Krankheiten und die Vertragsgestaltung.
"DREI-SÄULEN-PRINZIP"
Ein umfassender Versicherungsschutz basiert auf drei Grundlagen: der Sozialversicherung
- als Gemeinschaftseinrichtung stellt sie die gesetzliche Grundversorgung
dar. Die betriebliche Vorsorge ist die zweite Säule - diese beruht
meist auf (steuerlich begünstigten) Versicherungsverträgen,
die für Arbeitnehmer abgeschlossen werden. Die private Absicherung,
die dem Schutz der Person und dem Vermögen dient, stellt die dritte
Säule dar.
DRITTE
Darunter versteht man (Dritt)Geschädigte in der Haftpflichtversicherung,
die gegen den Versicherungsnehmer Schadenersatzforderungen geltend machen.
In der Lebens- oder Unfallversicherung ist der „Dritte“ die
für die Leistung bezugsberechtigte Person.
DYNAMIKKLAUSEL
auch Zuwachsplan genannt - wird hauptsächlich bei Lebensversicherungen
angewendet und bedeutet, dass Prämie und Versicherungssumme regelmäßig
um einen bestimmten Prozentsatz erhöht werden, um die inflationsbedingte
Geldentwertung auszugleichen. Bei Abschluss einer Dynamikklausel in der
Lebensversicherung entfällt die erneute Gesundheitsprüfung im
Zuge der Erhöhungen.