VERSICHERUNGS-ABC
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BAUHERRENHAFTPFLICHT
Der Bauherr haftet für sämtliche Gefahren, die durch Baumaßnahmen
(Neubau, Zu-, An-, Umbauten) entstehen, solidarisch mit Architekten und
Baufirmen.
Eine entsprechende Bauherrenhaftpflicht bietet Versicherungsschutz für
Schäden an Dritten (Personen- und Sachschäden) vom Kelleraushub
bis zur Endabnahme des Bauvorhabens. Die Versicherung prüft die Haftungsfrage,
tritt in berechtigte Forderungen ein oder wehrt ungerechtfertigte Ansprüche
ab.
BAUKOSTENINDEX
wird von der Bundesinnung Baugewerbe erstellt und errechnet sich aus Baustoffen
und Bauleistung inkl. MWSt. Prämien und Versicherungssummen von Gebäudeversicherungen
werden gemäß Baukostenindex in regelmäßigen Abständen
angepasst, um eine Unterversicherung infolge Preissteigerungen zu vermeiden.
BAUWESENVERSICHERUNG (BAULEISTUNGSVERSICHERUNG)
ist die "Kaskoversicherung" für Gebäude und bietet
Schutz für Bauleistungen, Baustoffe und Bauteile während der
Bauphase des versicherten Gebäudes (Roh- Um- oder Zubau) gegen unvorhersehbar
eintretende Schäden, wie z.B. außergewöhnliche Naturereignisse,
fahrlässige, böswillige oder vorsätzliche Beschädigung
durch Dritte.
BERAUBUNG
ist die Androhung oder Ausübung von tätlicher Gewalt, um sich
der versicherten Sachen zu bemächtigen. Im Rahmen der Einbruchdiebstahlversicherung
ist das Beraubungsrisiko bis zu einer bestimmten Summe auf Erstes Risiko
mitversichert.
BEREICHERUNGSVERBOT
gilt versicherungsrechtlich in der gesamten Schadenversicherung und verhindert,
dass der Versicherungsnehmer mehr ersetzt bekommt, als den tatsächlich
eingetretenen Schaden. Eine Überversicherung (= die Versicherungssumme
übersteigt den tatsächlichen Versicherungswert) ist daher nicht
sinnvoll.
BERGUNGSKOSTEN
Begriff aus der Unfallversicherung. Es werden die versicherten Kosten
für die Suche, Bergung und den Transport der versicherten Person
bis zur nächsten befahrbaren Straße oder bis zum dem Unfallort
nächstgelegenen Spital geleistet. Siehe auch Begriff "Unfallkosten".
BERNOULLI - Verteilung
("Gesetz der großen Zahl")
besagt, dass der Einfluss des Zufalles auf die Wahrscheinlichkeit, dass
ein bestimmtes Ereignis eintritt, immer geringer wird, je höher die
Zahl der untersuchten Fälle ist. Je größer die Zahl von
erhobenen Daten ist, desto berechenbarer wird der Zufall. Dieses Prinzip
wird in der Versicherungsmathematik zur Erhebung von Schadenshäufigkeiten
angewendet.
BERUFSUNFÄHIGKEIT
liegt vor, wenn die versicherte Person zumindest 6 Monate ununterbrochen
infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall nicht
mehr in der Lage ist, ihren Beruf oder eine andere Tätigkeit auszuüben,
die ihren Kenntnissen und Fähigkeiten sowie ihrer bisherigen Lebensstellung
entspricht. Gegen Berufsunfähigkeit kann man sich im Rahmen einer
Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten- oder Risiko-Lebensversicherung
oder über einen selbstständigen Vertrag absichern. Bei zumindest
50 Prozent Berufsunfähigkeit erhält der Versicherte eine monatliche
Rente in der vollen vereinbarten Höhe.
BEST ADVICE ("Bester
Ratschlag")
Das nach den Umständen des Einzelfalles bestmögliche Angebot.
Versicherungsmakler sind nach dem Maklergesetz verpflichtet, dem Kunden
das jeweils beste Angebot zu legen, wobei nicht nur die Prämienhöhe,
sondern auch weitere Kriterien wie z.B. Qualität des Produktes, Fachkompetenz
der Versicherungsgesellschaft, Schadensabwicklung, die Höhe von Selbstbehalten
und Ähnliches von wesentlicher Bedeutung sind.
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE
Darunter versteht man freiwillige Leistungen des Arbeitgebers zur Alters-,
Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenvorsorge
des Arbeitnehmers im Rahmen einer Versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds.
Für den Unternehmer liegen die Vorteile in der Ersparnis von Lohnnebenkosten
sowie einer Reihe von bilanztechnischen Vorteilen. Durch betriebliche
Vorsorgen werden die Motivation und die Bindung von Mitarbeitern an das
Unternehmen gefördert. Instrumente für betriebliche Altersvorsorge
sind Pensionskassen, Abfertigungsrückdeckungsversicherungen, Pensionszusagen
oder die freiwillige Zukunftssicherung.
BETRIEBSUNTERBRECHUNGSVERSICHERUNG
deckt den Unterbrechungsschaden, den der Versicherungsnehmer bei gänzlicher
oder teilweiser Unterbrechung des versicherten Betriebes durch einen Sachschaden
(und/oder Krankheit oder Unfall
der verantwortlich leitenden Person) erleidet. Die Versicherungssumme
errechnet sich aus dem Deckungsbeitrag (ist die Differenz zwischen den
Betriebserträgen und den variablen Kosten), den der Versicherungsnehmer
ohne Unterbrechung des versicherten Betriebes im Unterbrechungszeitraum
(max. ein Jahr) erwirtschaftet hätte.
BEZUGSRECHT
ist das Recht (in der Leben- und Unfallversicherung), über die fällige
Leistung zu verfügen - im Erlebensfall ist das in der Regel der Versicherungsnehmer
selbst. Ein widerrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer jederzeit
geändert werden, der Begünstigte hat keinerlei Ansprüche
vor dem Versicherungsfall. Ein unwiderrufliches Bezugsrecht kann vom Versicherungsnehmer
ohne Zustimmung des Begünstigten nicht mehr geändert werden,
die Ansprüche auf die Leistung aus dem Vertrag gehen sofort an den
Begünstigten über.
BILLIGUNGSKLAUSEL
Gemäß §5 Versicherungsvertragsgesetz muss der Versicherer
auf Abweichungen vom Antrag in der Polizze ausdrücklich hinweisen
und diese deutlich kennzeichnen. Erfolgt dies nicht, so gilt der Vertrag
zwar als geschlossen, aber im Sinne des gestellten Antrages.
Werden auf Abweichungen ausdrücklich und deutlich hingewiesen, so
kann der Versicherungsnehmer binnen 1 Monat vom Vertrag zurücktreten.
BÖV- Bildungswerk
der Österreichischen Versicherungswirtschaft
1990 wurde für den Lehrberuf "Versicherungskaufmann/-kauffrau"
das BÖV für die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung
in der österreichischen Versicherungswirtschaft geschaffen. Die Lehrzeit
beträgt 3 Jahre, die Zulassung wird mit einer Lehrabschlussprüfung
erworben.
BONUS-MALUS-SYSTEM
die Prämienbemessung in der Kfz-Haftpflichtversicherung richtet sich
nach dem Schadenverlauf in einem bestimmten Beobachtungszeitraum (1.10.
- 30.9. des Folgejahres). In Österreich ist dies kein zwingendes
System, jedoch wenden es die meisten Versicherer an. Es enthält 18
Stufen, die Grundstufe beginnt bei 9 - bei Schadensfreiheit im Beobachtungszeitraum
verbessert sich die Prämienbemessung um eine Stufe, bei einem Leitungsfall
erfolgt eine Rückreihung um 3 Stufen.
BONUSRENTE
die Überschüsse aus der Veranlagung bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen
werden zur Erhöhung der Grundrente /(Bonus) verwendet. Die Rente
besteht aus einem garantiertem Anteil und einem nicht garantiertem Überschussanteil.
BRUCHTEILVERSICHERUNG
bedeutet, dass nur ein bestimmter Prozentsatz (Bruchteil) der gesamten
Versicherungssumme eingedeckt wird, um einen Prämiennachlass zu erhalten.
Die Bruchteilsversicherung wird beispielsweise bei höheren Warenbeständen
in der Einbruch- oder Leitungswasserversicherung angewendet. Dennoch kann
der Versicherer Unterversicherung einwenden, wenn die Gesamtversicherungssumme
zu gering bemessen wurde.
BÜNDELVERSICHERUNG
liegt vor, wenn mehrere Sparten (z.B. Feuer-, Sturm-. Leitungswasser-,
Glasversicherung) in einem Versicherungsvertrag gebündelt werden.
Dennoch stellt jede einzelne Sparte einen rechtlich selbstständigen
Vertrag dar.