VERSICHERUNGS-ABC
(Zur Verfügung gestellt von Frau Dr. Elisabeth Schörg.)
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ABFINDUNGSERKLÄRUNG
Zur Enderledigung eines Schadens erhält der Versicherte eine Art
"Entschädigungsquittung" - durch deren Unterfertigung verzichtet
der Versicherte auf weitergehende gegenwärtige oder künftige
Ansprüche aus dem gegenständlichen Schaden und erklärt
damit, hinsichtlich aller weiteren Ansprüche abgefunden zu sein.
Daher ist bei solchen Abfindungserklärungen besondere Vorsicht geboten
- der Versicherer hat auf derartige Erklärungen des Versicherten
keinen Rechtsanspruch!
ABLAUF
Versicherungsverträge werden normalerweise über einen längeren
Zeitraum abgeschlossen (3 Jahre im Konsumentenbereich, 10 Jahre im Firmenbereich).
Der Ablauf ist grundsätzlich das Ende dieses Zeitraumes. Zur Beendigung
des Vertrages bedarf es in der Regel einer Kündigung durch den Versicherungsnehmer,
da sich der Ablauf sonst von Jahr zu Jahr verlängert (außer
es handelt sich um einen befristeten Vertrag). Es gibt aber auch vorzeitige
Beendigungsmöglichkeiten, wie etwa bei Risikowegfall (z.B. Verkauf
eines KFZ), Besitzwechsel oder Kündigung im Schadensfall.
ABLEBENSVERSICHERUNG
(Risikoversicherung)
sind Lebensversicherungen, deren Versicherungssumme nur im Todesfall ausbezahlt
wird (keine Kapitalbildung für den Erlebensfall). Solche Versicherungen
werden hauptsächlich als finanzielle Vorsorge für Hinterbliebene
oder zur Absicherung von Finanzierungen abgeschlossen.
ABTRETUNG/ZESSION
Ist die Übertragung aller Rechte und Pflichten aus einem (Lebens)Versicherungsvertrag
an einen Dritten. Der Versicherungsnehmer hat damit keinerlei Verfügungsgewalt
mehr über den Vertrag. Abtretungen sind steuerschädlich (ausgenommen
Risikoversicherungen), das heißt, steuerlich geltend gemachte Prämien
sind nachzuversteuern (im Rahmen der gesetzlichen Regelungen).
ABWENDUNGS- und MINDERUNGSPFLICHT
Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer gemäß
Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet, nach Möglichkeit für
die Abwendung oder Minderung des Schadens zu sorgen und dabei die Weisungen
des Versicherers zu befolgen - sofern es die Umstände gestatten,
sind diese Weisungen einzuholen (siehe auch OBLIEGENHEITEN).
AGBÖVM - Allgemeine
Geschäftsbedingungen der österreichischen Versicherungsmakler
Das Bundesgremium der Versicherungsmakler- und Agenten hat 1997 aufgrund
des Maklergesetzes österreichweit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
beschlossen und mit dem Verein für Konsumenteninformation abgestimmt.
ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
(AVB)
stellen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das Versicherungswesen
dar. Sie ergänzen und erläutern das Versicherungsvertragsgesetz,
regeln die Rechte und Pflichten zwischen den Vertragspartnern sowie den
Umfang des Versicherungsschutzes in den einzelnen Versicherungszweigen.
Jeder Versicherer kann eigene AVBs gestalten.
ALLMÄHLICHKEIT
sind Sachschäden die durch die allmähliche Einwirkung von Temperatur,
Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit, sowie Rauch, Ruß oder Staub
entstehen. Solche allmählich auftretende Schäden sind in der
Haftpflichtversicherung in der Regel ausgeschlossen. Bei Beantragung können
solche Schäden mit bis zu einer bestimmten Versicherungssumme gegen
eine Mehrprämie mitversichert werden.
ALL-RISK
Sach- oder Transportversicherungen, die einen umfassenden Schutz gegen
plötzliche und unvorhergesehene Beschädigung, Zerstörung
oder Verlust bieten. Die versicherten Sachen sind gegen alle Gefahren
versichert, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind.
ANFECHTUNG
Bei Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann der Versicherer
den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, sodass
der Vertrag von Beginn an nichtig ist. Darüber hinaus besteht Leistungsfreiheit
des Versicherers im Schadensfall.
ANTRAG
ist rechtlich das Anbot des Kunden an den Versicherer, einen bestimmten
Versicherungsschutz zu einer bestimmten Prämie zu übernehmen.
Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die der Versicherer zur Prüfung
und Einschätzung des zu übernehmenden Risikos benötigt.
Die Richtigkeit der Angaben bestätigt der Antragsteller mit seiner
Unterschrift. Wenn ein Dritter den Antrag ausfüllt, sollte man diesen
vor Unterschriftsleistung sorgfältig durchlesen - denn bei falschen
Angaben im Antrag kann der Versicherer - trotz Prämienzahlung - leistungsfrei
sein!
ANTRAGSBINDEFRIST
Die Antragsbindefrist beträgt generell sechs Wochen und ist die Zeitspanne,
innerhalb welcher der Versicherungsnehmer an seinen Antrag gebunden ist
und der Versicherer die Prüfung des zu übernehmenden Risikos
(z.B. Annahme einer Lebensversicherung anhand des Gesundheitszustandes
der versicherten Person) vorzunehmen hat.
Erhält der Versicherungsnehmer innerhalb von sechs Wochen die Polizze
so gilt der Vertrag als geschlossen. - nach Ablauf dieser Frist gilt die
Polizze als Anbot an den Versicherungsnehmer.
ANWARTSCHAFT
ist ein durch eine Beitragszahlung erworbenes Recht, das zu einem späteren
Zeitpunkt zum Tragen kommt (z.B. Anwartschaft auf eine spätere Rentenzahlung).
In der privaten Krankenversicherung sichert man sich durch einen geringen
Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankenversicherung zu einem
späteren Zeitpunkt.
ANZEIGEPFLICHT
Der Versicherungsnehmer ist bei Abschluss eines Vertrages verpflichtet,
dem Versicherer sämtliche risikorelevanten Informationen, die zur
Beurteilung des Risikos erheblich sind, mitzuteilen. Verletzt der Versicherungsnehmer
diese vorvertragliche Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag
zurücktreten. Zusätzlich kann es zur Leistungsfreiheit des Versicherers
im Schadenfall kommen.
Während der Laufzeit des Vertrages ist der Versicherungsnehmer verpflichtet,
sämtliche Gefahrenerhöhungen mitzuteilen (z.B. Wohnsitzänderung,
Entfernen von dokumentierten Sicherungen, Nutzung eines Eigenheimes nur
noch als Zweitwohnsitz).
Im Schadenfall besteht für den Versicherungsnehmer die unverzügliche
Anzeige- und Auskunftsverpflichtung sowie die Rettungs- und Schadenminderungspflicht.
ASSEKURANZ
Traditioneller Begriff für Versicherung
ASSET ALLOCATION
Fachbegriff der Vermögensanlage. Im Speziellen bezeichnet man damit die
Aufteilung des Vermögens auf verschiedene Anlageklassen (Assets) wie z.B.
Aktien, Anleihen, Geldmarktpapieren, sowie nach Ländern und Währungen
- weitergehend auch Immobilien und Edelmetalle. Durch die Asset Allocation (Auswahl
und Gewichtung der Wertpapiere) können Ertrag und Risiko eines Portfolios
bestimmt und optimiert werden.
ASSISTANCE-LEISTUNGEN
Sind Dienstleistungen, die dem Versicherten in einer akuten Notlage unmittelbar
helfen (z.B. medizinische und technische Soforthilfe rund um die Uhr,
Kostenübernahme und Hilfestellungen bei Verlust von Reisedokumenten,
Einbruch, Totalschaden, Handwerkersoforthilfe usw.). Assistanceleistungen
können prämienfreier Bestandteil einer Versicherung sein oder
aber gegen Prämie abgeschlossen werden.
AUFSCHUBDAUER
ist die Zeit zwischen dem Abschluss einer privaten Rentenversicherung
und dem Beginn der ersten Rentenzahlung.